PKV wechseln & optimieren –
Beiträge senken und Leistungen sichern
Beitragssteigerungen sind der häufigste Anlass, sich mit der eigenen privaten Krankenversicherung auseinanderzusetzen.
Ein kompletter Wechsel ist jedoch nicht immer die beste oder notwendigste Lösung.
PKV optimieren statt neu abschließen
In vielen Fällen lassen sich Beiträge senken durch:
Tarifwechsel innerhalb der bestehenden Gesellschaft
Anpassung von Selbstbeteiligungen
gezielte Leistungsanpassungen
Diese Möglichkeiten bestehen rechtlich abgesichert nach §204 VVG.
Tarifwechsel nach §204 VVG
Jeder Privatversicherte hat das gesetzliche Recht, innerhalb seiner Versicherungsgesellschaft in einen günstigeren Tarif zu wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung.
Dieses Recht wird von Versicherern häufig nicht aktiv kommuniziert.
Wann ist ein PKV → PKV Wechsel sinnvoll?
Ein externer Wechsel kann sinnvoll sein, wenn:
der bestehende Tarif strukturell ungünstig kalkuliert ist
wesentliche Leistungen fehlen
außergewöhnlich starke Beitragssteigerungen vorliegen
Dabei müssen Altersrückstellungen und Gesundheitsprüfung sorgfältig bewertet werden.
Altersrückstellungen und Gesundheitsprüfung
Altersrückstellungen gehen nicht in jedem Fall vollständig verloren
Gesundheitsangaben müssen korrekt und vollständig erfolgen
fehlerhafte Angaben können den Versicherungsschutz gefährden
Kostenloses Erstgespräch zur PKV-Beratung vereinbaren
Persönlich, unabhängig & deutschlandweit online
PKV Tarifbausteine – einfach erklärt
*Beispiel eines Testkunden 2026 - Private Krankenversicherungen im Tarifvergleich
Beitragsersparnis
Krankentagegeld (KT43)
zwischen 1.000 EUR & 3.050 EUR Ersparnis jährl.
+ ggf. Beitragsrückerstattungen (diese beziehen sich auf den Grundtarif wie z.B Signal Iduna Exklusiv 0 mit 764,75 EUR x 2)
Krankentagegeld a 150 EUR tägl. ab dem 43 Tag Krankheit
Lohnfortzahlung durch den AG fällt ab dem 43 Tag weg
ab dann nur noch Krankengeld von Krankenkasse (ca. 70% des Bruttos)
KT43 füllt die Versorgungslücke des Kunden auf
Beitragsrückerstattung
ca. 1 bis 2,5 Monatsbeiträge Rückerstattung nach einem leistungsfreiem Jahr
es dürfen dennoch Vorsorgeuntersuchungen und Zahnreinigungen in Anspruch genommen werden (in den meisten Tarifen) & das Jahr zählt dennoch als "nicht angebrochen"
viele Tarife mit best-Abrechnungsmethode - d.h., auch bei eingereichten Rechnungen, die nicht unter den Punkt Vorsorge fallen, wird der Differenzbetrag oder die volle BRE erstattet (solange die Rechnungen den Wert der BRE nicht übersteigen)
Beitragsentlastung & Optionsrecht
Beitragsentlastungsbaustein ab dem 67 Lebensjahr (Beitrag wird um die festgesetzten 150 EUR mtl. ab dem 67 Lj. gesenkt)
Optionsrecht (Recht auf Upgrade innerhalb der Gesellschaft in einen höherwertigen Tarif, selbst nach Krankheitseintritt)
Warum unabhängige Maklerberatung entscheidend ist
Als unabhängige Versicherungsmaklerin vertrete ich ausschließlich die Interessen meiner Mandanten – nicht die einer Versicherungsgesellschaft.
Ich begleite Sie objektiv, transparent und deutschlandweit online durch den gesamten Entscheidungsprozess.

