PKV wechseln & optimieren – 
Beiträge senken und Leistungen sichern

Beitragssteigerungen sind der häufigste Anlass, sich mit der eigenen privaten Krankenversicherung auseinanderzusetzen.
Ein kompletter Wechsel ist jedoch nicht immer die beste oder notwendigste Lösung.

PKV optimieren statt neu abschließen

In vielen Fällen lassen sich Beiträge senken durch:

 

Tarifwechsel innerhalb der bestehenden Gesellschaft

 

Anpassung von Selbstbeteiligungen

 

gezielte Leistungsanpassungen

 

Diese Möglichkeiten bestehen rechtlich abgesichert nach §204 VVG.

Tarifwechsel nach §204 VVG

Jeder Privatversicherte hat das gesetzliche Recht, innerhalb seiner Versicherungsgesellschaft in einen günstigeren Tarif zu wechseln – ohne erneute Gesundheitsprüfung.


Dieses Recht wird von Versicherern häufig nicht aktiv kommuniziert.

Wann ist ein PKV → PKV Wechsel sinnvoll?

Ein externer Wechsel kann sinnvoll sein, wenn:

 

der bestehende Tarif strukturell ungünstig kalkuliert ist

 

wesentliche Leistungen fehlen

 

außergewöhnlich starke Beitragssteigerungen vorliegen

 

Dabei müssen Altersrückstellungen und Gesundheitsprüfung sorgfältig bewertet werden.

Altersrückstellungen und Gesundheitsprüfung

Altersrückstellungen gehen nicht in jedem Fall vollständig verloren

 

Gesundheitsangaben müssen korrekt und vollständig erfolgen

 

fehlerhafte Angaben können den Versicherungsschutz gefährden

 

 

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PKV Tarifbausteine – einfach erklärt
*Beispiel eines Testkunden 2026 - Private Krankenversicherungen im Tarifvergleich

Beitragsersparnis 

Krankentagegeld (KT43)

zwischen 1.000 EUR & 3.050 EUR Ersparnis jährl. 

 

+ ggf. Beitragsrückerstattungen (diese beziehen sich auf den Grundtarif wie z.B Signal Iduna Exklusiv 0 mit 764,75 EUR x 2)

Krankentagegeld a 150 EUR tägl. ab dem 43 Tag Krankheit

 

Lohnfortzahlung durch den AG fällt ab dem 43 Tag weg 

 

ab dann nur noch Krankengeld von Krankenkasse (ca. 70% des Bruttos)

 

KT43 füllt die Versorgungslücke des Kunden auf

Beitragsrückerstattung

ca. 1 bis 2,5 Monatsbeiträge Rückerstattung nach einem leistungsfreiem Jahr

 

es dürfen dennoch Vorsorgeuntersuchungen und Zahnreinigungen in Anspruch genommen werden (in den meisten Tarifen) & das Jahr zählt dennoch als "nicht angebrochen"

 

viele Tarife mit best-Abrechnungsmethode - d.h., auch bei eingereichten Rechnungen, die nicht unter den Punkt Vorsorge fallen, wird der Differenzbetrag oder die volle BRE erstattet (solange die Rechnungen den Wert der BRE nicht übersteigen)

Beitragsentlastung & Optionsrecht

Beitragsentlastungsbaustein ab dem 67 Lebensjahr (Beitrag wird um die festgesetzten 150 EUR mtl. ab dem 67 Lj. gesenkt)

Optionsrecht (Recht auf Upgrade innerhalb der Gesellschaft in einen höherwertigen Tarif, selbst nach Krankheitseintritt)

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Als unabhängige Versicherungsmaklerin vertrete ich ausschließlich die Interessen meiner Mandanten – nicht die einer Versicherungsgesellschaft.
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